Förderziel: Die KfW bietet Förderungen für den Einbau von Wärmepumpen und die Verbesserung der Energieeffizienz in Wohngebäuden an. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen zu senken.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Eigentümer von Wohngebäuden (Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Förderfähige Maßnahmen:
- Einbau von effizienten Wärmepumpen
- Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
- Kombinationen mit anderen Heizungstechniken wie Solarthermie und Biomasseheizungen
Nicht förderfähig:
- Eigenbauanlagen, gebrauchte Anlagen, Prototypen
Höhe der Förderung:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Bonusförderung:
- Effizienzbonus: 5 % für effiziente Wärmepumpen
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % bis Ende 2028 für den Austausch bestimmter alter Heizungen
- Einkommensbonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro
- Emissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro für Biomasseanlagen, die strenge Emissionsgrenzen einhalten
Weitere Informationen:
- Mindestinvestitionssumme: 300 Euro (nach Abzug von Bonusförderungen)
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden
- Kombination mit anderen Fördermitteln: Möglich bis zu 60 % der Investitionskosten
Antragstellung: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Beratung durch Fachunternehmen/Energieberater: Klärung der Förderfähigkeit und Einschaltung eines Energieeffizienz-Experten.
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Ein Energieeffizienz-Experte erstellt die BzA, die die geplanten Maßnahmen und Kosten bestätigt.
- Vertragsabschluss: Abschluss eines Vertrags mit einem Fachunternehmen über die Installation der Heizung.
- Antragstellung: Registrierung im Kundenportal "Meine KfW" und Einreichung der notwendigen Unterlagen (BzA und Vertrag).
- Prüfung durch die KfW: Der Antrag wird durch die KfW geprüft.
- Durchführung des Vorhabens: Nach der Zusage der KfW kann das Vorhaben begonnen werden.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD): Erstellung der BnD durch den Energieeffizienz-Experten nach Abschluss der Arbeiten.
- Auszahlung des Zuschusses: Einreichung der Rechnungen und der BnD im Kundenportal zur Auszahlung des Zuschusses.
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